Änderungen bei der Geschwisterkind-Ermäßigung möglich
Für Familien in Sangerhausen mit mehreren gleichzeitig betreuten Kindern könnten sich ab 1. Januar 2027 die Kita- und Hortbeiträge ändern. Derzeit gilt: Wird gleichzeitig ein Schulkind im Hort und ein jüngeres Geschwisterkind in einer Kita betreut, muss grundsätzlich nur für das älteste betreute Kind gezahlt werden. Diese befristete Regelung läuft jedoch zum 31. Dezember 2026 aus. Ob das Land Sachsen-Anhalt die bisherige Regelung verlängert oder gesetzlich verändert, ist aktuell noch offen. Die Stadt Sangerhausen will Eltern und Sorgeberechtigte informieren, sobald […]