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Wie werden Wohnungen, Schulen, Betriebe und öffentliche Gebäude in Sangerhausen künftig beheizt? Eine einzige Antwort für das gesamte Stadtgebiet kann es darauf kaum geben. Dicht bebaute Wohnviertel, Gewerbeflächen und ländlich geprägte Ortsteile bringen unterschiedliche Voraussetzungen mit.
Um diese Unterschiede systematisch zu betrachten, hat die Stadt einen kommunalen Wärmeplan erarbeiten lassen. Dieser liegt nach Angaben der Stadtverwaltung inzwischen in seiner finalen Fassung vor.
Der Plan soll zeigen, wie sich die Wärmeversorgung langfristig wirtschaftlich und klimafreundlich weiterentwickeln könnte. Welche Lösungen für bestimmte Gebiete tatsächlich vorgeschlagen werden, kann derzeit jedoch noch nicht verlässlich zusammengefasst werden: Die Stadt hat die Bekanntmachung der finalen Planung erst angekündigt.
Der Hauptausschuss beauftragte am 17. September 2025 die BBH Consulting AG mit der Erstellung des Wärmeplans. Der Entwurf wurde anschließend ab dem 28. Juli 2026 für 30 Tage öffentlich ausgelegt.
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und weitere Betroffene konnten sich in dieser Zeit informieren und Stellungnahmen abgeben. Nach dem Bericht des Oberbürgermeisters vom 10. September gingen während der Auslegung keine Stellungnahmen ein.
Damit liegt der Wärmeplan laut Stadt nun in seiner finalen Fassung vor. Vor der Bekanntmachung sollen noch notwendige Schritte zur Sicherung der Fördermittel geklärt werden. Einen konkreten Veröffentlichungstermin nennt die Mitteilung nicht.
Bestätigt ist somit der Abschluss der fachlichen Ausarbeitung. Noch nicht öffentlich erläutert sind die konkreten Ergebnisse für einzelne Stadtgebiete und Ortsteile.
Das bundesweite Wärmeplanungsgesetz beschreibt, welche Bestandteile in einen kommunalen Wärmeplan gehören. Dazu zählen unter anderem:
Diese Vorgaben stehen in Paragraf 23 des Wärmeplanungsgesetzes.
Eine solche Planung kann beispielsweise untersuchen, wo ein Wärmenetz technisch und wirtschaftlich sinnvoll erscheinen könnte und wo eher dezentrale Lösungen für einzelne Gebäude infrage kommen. Welche Möglichkeiten für Sangerhausen konkret ermittelt wurden, sollte aber erst anhand des veröffentlichten Abschlussdokuments bewertet werden.
Allgemeine Annahmen über bestimmte Straßen oder Ortsteile wären zum jetzigen Zeitpunkt Spekulation.
Für Eigentümerinnen, Eigentümer und Mietende ist eine Unterscheidung besonders wichtig: Der kommunale Wärmeplan ist zunächst ein strategisches Planungsinstrument.
Nach dem Wärmeplanungsgesetz hat er keine rechtliche Außenwirkung. Aus ihm entstehen allein noch keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Das bedeutet: Die Fertigstellung des Plans schreibt niemandem automatisch eine bestimmte Heiztechnik vor und garantiert ebenso wenig einen künftigen Anschluss an ein Wärmenetz.
Eine verbindlichere, grundstücksbezogene Ausweisung als Gebiet für den Neu- oder Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes wäre eine eigene Entscheidung. Dabei müssten öffentliche und private Interessen abgewogen werden. Selbst dann besteht nach Paragraf 26 des Wärmeplanungsgesetzes kein Anspruch darauf, dass ein Grundstück einem solchen Gebiet zugeordnet wird.
Der Wärmeplan schafft also eine Grundlage für weitere Entscheidungen – er ersetzt diese Entscheidungen nicht.
Trotz seiner fehlenden unmittelbaren Bindungswirkung kann der Plan wichtig werden. Er soll Stadtverwaltung, Versorgungsunternehmen, Wohnungswirtschaft und privaten Haushalten eine gemeinsame Orientierung geben.
Wer eine größere Sanierung oder einen Heizungstausch plant, möchte möglichst früh wissen, ob in der eigenen Umgebung ein Wärmenetz realistisch erscheint oder ob eher eine individuelle Lösung benötigt wird. Auch für öffentliche Gebäude und Unternehmen sind solche Informationen bei langfristigen Investitionen hilfreich.
Eine Gebietseinschätzung kann jedoch keine Beratung für ein bestimmtes Haus ersetzen. Bauzustand, Dämmung, vorhandene Heizflächen, Platzverhältnisse und finanzielle Möglichkeiten unterscheiden sich von Gebäude zu Gebäude.
Für individuelle Fragen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale verschiedene Beratungsformen an. Kurze Energiefragen werden zudem über eine kostenfreie Telefonberatung beantwortet.
Für Gemeindegebiete mit höchstens 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen die Länder nach dem Bundesgesetz bis spätestens 30. Juni 2028 Wärmepläne sicherstellen. Die Fristen sind in Paragraf 4 des Wärmeplanungsgesetzes festgelegt.
Dass Sangerhausens finale Fassung bereits 2026 vorliegt, bedeutet damit aus unserer Sicht einen zeitlichen Vorsprung gegenüber der bundesrechtlichen Frist. Wie groß der praktische Nutzen sein wird, hängt nun davon ab, wie verständlich die Ergebnisse veröffentlicht und wie konsequent die vorgeschlagenen Schritte weiterverfolgt werden.
Mit der angekündigten Bekanntmachung sollte nachvollziehbar werden:
Erst mit dem vollständigen Dokument lassen sich diese Punkte sachlich prüfen und einordnen.
Die Wärmewende findet nicht nur in Gesetzen und technischen Anlagen statt. Sie betrifft Wohnungen, Familienbudgets, Unternehmen und die Frage, wie verlässlich Energie künftig verfügbar bleibt.
Ein guter Wärmeplan sollte deshalb nicht nur fachlich belastbar sein. Er muss auch verständlich erklären, welche Möglichkeiten realistisch sind, welche Entscheidungen noch ausstehen und wo weiterhin Unsicherheit besteht.
Sangerhausen hat die planerische Grundlage nun fertiggestellt. Der nächste wichtige Schritt ist eine gut zugängliche Veröffentlichung, die Menschen in der Kernstadt und allen Ortsteilen mitnimmt. Orientierung entsteht nicht allein durch Karten und Tabellen, sondern durch transparente Informationen und einen offenen Umgang mit den Fragen der Betroffenen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den öffentlich zugänglichen Stand vom 23. September 2026 am Morgen wieder. Die konkreten Inhalte der finalen Wärmeplanung werden nicht vorweggenommen.
Geschrieben von: Stadtradio Sangerhausen
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